Bei Arbeiten in großer Höhe steht der Handwerker vor der Wahl zwischen einem flexiblen Fahrgerüst und einer fahrbaren Arbeitsbühne. Die Arbeitsumgebung ist das wichtigste Kriterium für seine Entscheidung. Eine mobile Arbeitsplattform bietet die größere Unabhängigkeit von den örtlichen Bedingungen. Im folgenden Artikel befassen wir uns mit den Unterschieden der beiden Arbeitsmittel, den rechtlichen Voraussetzungen ihrer Nutzung sowie der Frage nach der Berechtigung für die Bedienung einer mobilen Arbeitsbühne.
Was ist der Unterschied zwischen fahrbaren Arbeitsbühnen und Arbeitsgerüsten?
Beim Vergleich zwischen den verschiedenen Gerüsttypen zeigen sich deutliche Unterschiede. Ein Rollgerüst ist mobil und lässt sich am Arbeitsort leicht bewegen, denn es verfügt über vier Rädern. Dieses Gerüstsystem erweist sich immer wieder als ideal, wenn auf einer ebenen Fläche Flexibilität verlangt wird. Ein mobiles Gerüst aber ist meist deutlich größer und bietet dem Nutzer mehr Arbeitsfläche als ein Rollgerüst. Die Konstruktion verfügt ebenfalls über Rollen und sorgt so für eine flexible Verwendung der Arbeitsplattformen.
Nach der Norm DIN EN 1004 bezeichnet man als fahrbare Arbeitsbühne eine Konstruktion aus vorgefertigten und systemabhängigen Bauteilen. Die Breiten und Längen des mobilen Arbeitsplatzes sind nicht veränderlich, die Plattform kann nur im fabrikmäßig hergestellten Zustand verwendet werden. Bei fahrbaren Gerüsten aber sind die Belagflächen in Breite und Höhe veränderbar.
Auswahl unserer fahrbaren Arbeitsbühnen
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Rollgerüst schmal nach alter DINab 919,86€Enthält 19% MwSt.
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Rollgerüst Standard breit nach alter DINab 1.168,31€Enthält 19% MwSt.
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Rollgerüst 1,80 m x 0,75 mab 1.017,27€Enthält 19% MwSt.
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Rollgerüst 2,85 m x 1,50 mab 1.403,30€Enthält 19% MwSt.
Grundsätzliches zur Verwendung von Gerüsten
Bei der Auswahl eines Fahrgerüsts für eine bestimmte Arbeit orientiert sich der Handwerker an den Gerüstgruppen oder Lastklassen und den für sie vorgesehenen Tätigkeiten:
- Gerüstgruppe/Lastklasse 1: ausschließlich für leichte Inspektionen
- Gerüstgruppe/Lastklasse 2: für Bauarbeiten oder Instandhaltungen ohne Lagerung von Material, etwa für Reinigungsarbeiten
- Gerüstgruppe/Lastklasse 3: für Bauarbeiten und Instandhaltungen mit einer Belastung des Gerüsts durch Material und Personen bis zu 200 kN/m2 (200 kg/m2) als flächenbezogenes Nutzgewicht. Folgende Tätigkeiten fallen in diese dritte Kategorie: Putz- und Stuckarbeiten mit einer geringen Lagerung von Material, Instandhaltungen der Haustechnik und ihrer Installationen, Malerarbeiten, Beschichtungen.
Die Vorschriften für fahrbare Arbeitsbühnen
Beim Umgang mit Fahrgerüsten und Arbeitsbühnen kommen verschiedene Bestimmungen zur Anwendung, die sich auf die oben genannten Kriterien beziehen. Die DIN EN 1004 nennt die zugelassenen Werkstoffe für fahrbare Arbeitsbühnen, ihre Maße, zulässige Lasten und technische Sicherheits-Kriterien. Nach den in ihr genannten Vorschriften
- kann eine mobile Arbeitsbühne freistehend genutzt werden,
- sie verfügt über eine oder auch mehrere Belagflächen,
- wird aus vorgefertigten Teilen zusammengesetzt,
- weist planmäßige Maße auf.
Im Normalfall sind wenigstens vier Fahrrollen vorhanden. Die fahrbare Arbeitsbühne wird durch Stabilsierungen (Ballastierung) standsicher. Zulässig sind derartige mobile Konstruktionen nur für die oben genannten Gerüstgruppen 2 und 3.
In der DIN 4420 über Arbeits- und Schutzgerüste aus dem Jahr 2006 finden sich im dritten Teil alle Vorschriften über die Bauarten von Gerüsten und ihre regelgerechte Ausführung.
Einzelteile für die Fahrbare Arbeitsbühne
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Aufstiegsbügelab 46,49€Enthält 19% MwSt.zzgl. Versand
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Stahl Fahrbalken 1,80 m98,64€Enthält 19% MwSt.zzgl. VersandGTIN: 0654170713552
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Stahl Fahrbalken ausziehbar 2,30 m178,37€Enthält 19% MwSt.zzgl. VersandGTIN: 0654170713989
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Alu-Standleiternab 74,55€Enthält 19% MwSt.zzgl. Versand
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Alu-Geländer 1,80 m – 2,85 mab 32,18€Enthält 19% MwSt.zzgl. Versand
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Federstecker2,08€Enthält 19% MwSt.zzgl. VersandGTIN: 0654170714191
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Alu Belagbrücke 1,80 m – 2,85 mab 136,85€Enthält 19% MwSt.zzgl. Versand
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Alu Durchstiegsbrücke 1,80 m – 2,85 mab 155,95€Enthält 19% MwSt.zzgl. Versand
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Alu Diagonale 1,95 m – 3,35 mab 30,71€Enthält 19% MwSt.zzgl. Versand
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Basisrohr 1,80 m – 2,85 mab 52,86€Enthält 19% MwSt.zzgl. Versand
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Ballastgewicht 10 KG41,17€Enthält 19% MwSt.zzgl. VersandGTIN: 0654170713873
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Alu-Stirnbordbrett 0,75 m – 1,50 mab 21,57€Enthält 19% MwSt.zzgl. Versand
Die gesetzlichen Bestimmungen für fahrbare Gerüste
Unter einem fahrbaren Gerüst versteht die DIN 4420-3 eine Konstruktion mit Gerüstlagen aus Systembauteilen, Kupplungen und Stahlrohren. Das Gerüst steht auf Fahrrollen und kann so am Arbeitsort flexibel bewegt werden.
Sind die Rollen als Lenkrollen ausgeführt, gelten die Vorschriften der DIN EN 1004. Eine Kennzeichnung muss vorhanden sein, welche die Tragfähigkeit der Rollen sowie ihre zulässige Gebrauchslast enthält.
Unfallverhütung und die Konstruktion von Gerüsten
Mit dem regelgerechten Umgang mit Gerüsten befasst sich außerdem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im ersten Teil der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 finden sich die Vorschriften über die Arbeitssicherheit bei Gerüstarbeiten.
Grundlegend für den Entwurf und die Konstruktion von Arbeitsgerüsten ist die DIN EN 12811-1 über die „Temporäre Konstruktion von Bauwerken“ von 2004, die zudem die gesetzlichen Bestimmungen über die Leistungsanforderungen und die Bemessung von Gerüsten und ihrer Komponenten darstellt.
FAQ
Das Fahrgerüst ist auf einen ebenen Untergrund angewiesen und muss je nach Arbeitssituation an jedem Standort neu fixiert werden. Die mobile Arbeitsbühne lässt sich von einer Position aus flexibel je nach Anforderung ausrichten, sie überwindet große Höhen und gravierende Hindernisse.
Unter den oben genannten Voraussetzungen gilt eine Arbeitsbühne als fahrbar und erlaubt ein flexibleres Arbeiten. Wesentliche Bestimmungen finden sich in der DIN EN 1004. Außerdem sind zu beachten die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die TRBS 2121 bezüglich der Arbeitssicherheit auf Gerüsten.